AGBs

der CHAMPIONSHIPS Yachting GmbH

Fassung vom 1.03.2020

  1. Geltungsbereich


    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge noch kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die die CHAMPIONSHIPS Yachting GmbH, FN 342752y, 1090 Wien, Währingerstrasse 3/10  (in der Folge auch kurz „Championships“ genannt), mit ihren Kunden abschließt.
    2. Diese AGB gelten unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses und daher auch bei einem Vertragsabschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Championships und dem Kunden, selbst wenn diese im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart worden sind. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Fassung der AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die von beiden Parteien im Einzelnen ausgehandelt werden, gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB, sofern diese abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen von der Championships schriftlich bestätigt worden sind.
    3. Unter Kunden der Championships sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen.
    4. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere seiner Einkaufsbedingungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
    5. Die Championships ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderte Fassung gilt ab ihrer Veröffentlichung auf der Website der Championships für alle danach abgeschlossenen Verträge.
  1. Angebot – Vertragsabschluss
    1. Alle Angebote der Championships sind freibleibend und unverbindlich. Sie können von der Championships vor Vertragsabschluss jederzeit nachträglich geändert, ergänzt oder widerrufen werden. 
    2. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware. Der Kaufvertrag zwischen Championships und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass die Championships die Bestellung des Kunden entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Lieferung der bestellten Ware tatsächlich entspricht, sofern diese Lieferung binnen 30 Tagen ab der einlangenden Bestellung des Kunden bei Championships erfolgt. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden und der Kaufvertrag gilt als nicht zustande gekommen. 
    3. Der Vertragsabschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Championships für den Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Drittlieferung berechtigt ist, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der bestellten Waren wird der Unternehmer von der Championships unverzüglich informiert. 
    4. Für die Championships sind ausschließlich Erklärungen ihrer Geschäftsführer oder von Mitarbeitern, die über eine entsprechende schriftliche Vollmacht verfügen, verbindlich. Erklärungen von anderen Mitarbeitern der Championships sind für diese nicht verbindlich.
    5. Eine Abweichung von der bestellten Ausführung der Ware ist zulässig, wenn es sich um eine dem Kunden zumutbare geringfügige Änderung handelt; insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen.
  2. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle von der Championships an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Championships.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen.
    3. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstigen Weitergabe von Waren, an denen ein Eigentumsvorbehalt der Championships besteht, an Dritte nur mit voriger schriftlicher Zustimmung der Championships berechtigt. Macht ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder eines Insolvenzverfahrens Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware geltend, hat der Kunde die Championships davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum der Championships hinzuweisen.
    4. Die Championships ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
    5. Bei einer Weiterveräußerung der Ware durch einen Kunden, der Unternehmer ist, tritt dieser der Championships bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Rechnungen anzubringen. Die Championships nimmt diese Abtretung ausdrücklich an.
  3. Rücktrittsrechte des Verbrauchers
    1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, steht ihm, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Championships (zu den Geschäftsräumlichkeiten zählen auch Messestände der Championships) abgeschlossen worden ist, gemäß § 11 FAGG das Recht zu, vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. 
    2. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt werden soll oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
    3. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

a) mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunde benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

b) wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunde benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunde benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, und

d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunde benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

    1. Sollten die Championships ihren Informationspflichten über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen sein, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Sofern die Championships ihre Informationspflichten über das Rücktrittsrecht innerhalb von zwölf Monaten nachholt, endet die Frist binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Information.
    2. Um das Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG auszuüben, hat der Kunde die Championships mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss von diesem Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Diese Erklärung hat entweder per Brief an Championships Yachting GmbH, Währingerstrasse 3/10, 1090 Wien, e-mail: hans@championships.at, zu erfolgen. Das kommentarlose zurücksenden der Ware ist nicht ausreichend. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, kann der Kunde das auf der Website www.championships.at abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden. Dessen Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
    3. Wenn der Kunde von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktritt, hat Championships ihm sämtliche Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Kunden von einem Vertrag bei der Championships eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Championships dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung wird kein Entgelt berechnet. Die Championships kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurück erhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass der Kunde die Ware an die Championships zurückgesandt hat. Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde die kosten der Rücksendung der Ware zu übernehmen.
    4. Für den Einsatz der für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittel fallen seitens der Championships keine Kosten an. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass ihm Kosten aus seinen Verträgen mit Anbietern von Fernkommunikationsmitteln entstehen können.
  1. Preise
    1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise in den Prospekten und Preislisten der Championships. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Preise gelten bis auf Widerruf. Sämtliche Preisangaben sind freibleibend, soweit nichts anderes, insbesondere in Angeboten, enthalten oder sonst schriftlich vereinbart ist.
    2. Allfällige mit einem Import oder einem Export verbundenen Abgaben wie z. B. Zölle, Spesen und Kosten sind vom Kunden zu tragen. Bei einer Lieferung der Ware an eine vom Kunden gewünschte Lieferadresse sind die Kosten hiefür vom Kunden zusätzlich zu tragen und nicht in den angegebenen Preisen enthalten.
  2. Fälligkeit des Kaufpreises und Verzug
    1. Soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, hat der Kunde beim Kauf von Booten den Kaufpreis an die Championships wie folgt zu bezahlen:
  • ein Drittel des Kaufpreises binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss,
  • ein weiteres Drittel des Kaufpreises binnen 14 Tage vor dem Beginn der Produktion, und
  • das verbleibende Drittel des Kaufpreises nach Bekanntgabe der Fertigstellung des Kaufgegenstandes und vor Abholung oder Lieferung.
    1. Das Boot wird erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises geliefert bzw. kann dieses erst dann vom Kunden abgeholt werden.
    2. Beim Kauf sonstiger Waren oder Bezug sonstiger Leistungen der Championships hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug und spesenfrei binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Championships zu bezahlen. Die Championships ist berechtigt, jede einzelne Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
    3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Championships berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% geltend zu machen. Der Anspruch auf Ersatz eines über die Verzugszinsen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Der Kunde hat sämtliche mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwendungen (etwa Mahnspesen sowie die Kosten einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen rechtsfreundlichen Vertretung) zu bezahlen bzw. zu ersetzen.
    4. Der Kunde ist – soweit gesetzlich zulässig – nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Championships aufzurechnen oder fällige Zahlungen zurückzubehalten.
  1. Abholung, Lieferung, Gefahrenübergang
    1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich eine Lieferung schriftlich an eine andere Adresse vereinbart wird, hat der Kunde die Waren an der aktuellen Lagerstelle der Championships, derzeit 2700 Wr. Neustadt, Molkereistrasse 4 auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen
    2. Für den Fall, dass eine Lieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart werden sollte, erfolgt diese unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl der Championships an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse.
    3. Die Championships ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden gehen Gefahr und Zufall mit der Übergabe der Ware an der Geschäftsadresse der Championships auf den Kunden über. Im Falle einer Lieferung der Ware gehen Gefahr und Zufall im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Sendung bestimmte Person über. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, gehen Gefahr und Zufall mit Beginn des Annahmeverzuges auf diesen über.
  2. Gewährleistung
    1. Bei allfälligen Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist die Championships berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch der Ware zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für die Championships verglichen mit einer Kaufpreisminderung oder Wandlung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. 
    2. Kunden, die Unternehmer sind, haben die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und der Championships längstens binnen einer Woche ab Übernahme/Empfang der Ware allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Mängelrügeobliegenheit, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen sowie Irrtumsanfechtung etc. ausgeschlossen. Kunden, die Unternehmer sind, trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    3. Die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Verbraucher sind, beträgt zwei Jahre ab Übernahme der Ware, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Übernahme der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Unternehmer sind, beträgt sechs Monate ab Übernahme der Ware.
    4. Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind innerhalb der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend zu machen, soweit sie von der Championships nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
    5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit den in den Booten eingebauten Batterien ausgeschlossen.
  3. Schadenersatz
    1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet die Championships nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
    2. Schadenersatzansprüche gegen die Championships verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  4. Höhere Gewalt
    1. Die Championships ist im Falle höherer Gewalt berechtigt, ganz oder teilweise von einem Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung für die Dauer des Zustands der höheren Gewalt auszusetzen.
    2. Als höhere Gewalt gelten jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Umstände wie etwa innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z. B. Straßensperrungen, Straßenarbeiten oder Staus, Brände, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Ereignisse, in deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten ist.
    3. Sollte in einem Kaufvertrag ein voraussichtlicher Liefertermin festgelegt worden sein, wird sich die Championships bemühen, diesen Liefertermin einzuhalten.
  5. Datenschutz und Werbemaßnahmen
    1. Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet die Championships die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung. 
    2. Für Zwecke der Werbung und der Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots erstellt und verwendet die Championships anonymisierte Nutzungsprofile. 
    3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, telefonisch, durch elektronische Datenübertragung, insbesondere per e-mail, per Telefax, schriftlich oder persönlich über aktuelle Angebote, Waren und Leistungen der Championships informiert zu werden.
  6. Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    1. Der Kunde verpflichtet sich zur umfassenden Auskunftspflicht gegenüber der Championships, insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der §§ 365m bis 365z GewO oder anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, der Championships allfällige Dokumente, die unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen sind, vorzulegen. Handelt es sich um nicht deutschsprachige Dokumente, so ist vom Kunden sicherzustellen, dass für Dritte die Dokumente und Eigentumsverhältnisse verständlich nachvollziehbar sind. Der Kunde wird Championships über erste Aufforderung entsprechende beglaubigte Übersetzungen in  deutscher Sprache zur Verfügung stellen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall der Verletzung seiner Auskunftspflicht die Championships für alle dieser daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten.
  7. Schlussbestimmungen, Allgemeines
    1. Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 7100 Neusiedl am See, Österreich. Die Geschäftsbeziehung zwischen der Championships und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
    2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Championships und dem Kunden ist das für 1030 Wien sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Championships behält es sich jedoch vor, Klage gegen den Kunden auch bei dessen allgemeinen Gerichtsstand einzubringen.
    3. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt der angeführte Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken in diesen AGB.

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